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Rechtsanwalt

Georg Miskiewicz

100 % transparente Preise:

Das Ziel ist es, Ihr Problem zu lösen und Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Wir müssen sicherstellen, dass die erforderlichen Resourcen zu Verfügung stehen, um Ihr Ziel zu erreichen. Zu Beginn des Mandats wird daher regelmäßig eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen, in der festgelegt ist, welche Leistung Sie erhalten und was Sie dafür bezahlen.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Vergütung, die ich üblicherweise vereinbare. Die Angaben zu Preisen auf dieser Seite sind unverbindlich. Sie sollen lediglich einen Anhalt bieten. Die Frage, ob eine Vergütungsvereinbarung geschlossen wird und gegebenenfalls mit welchem Inhalt, ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig und wird individuell ausgehandelt.

Erstberatung

150 € Pauschalvergütung zuzüglich Umsatzsteuer

Einer anwaltlichen Vertretung geht oft ein erstes Beratungsgespräch voraus, die sog. Erstberatung. Die Erstberatung dient dazu, dass wir uns einen Überblick über Ihren Fall verschaffen. So können Sie eine erste rechtliche Einschätzung erhalten.

Eine Erstberatung bezieht sich auf eine Angelegenheit und dauert regelmäßig nicht länger als max. 1 Stunde.

Für eine Erstberatung berechne ich 150 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Anrechnung bei weiterer Beauftragung: Sollten Sie mich nach der Erstberatung mit einer weitergehenden Tätigkeit in derselben Angelegenheit beauftragen, so rechne ich die Vergütung, die ich von Ihnen für die Erstberatung erhalten habe, auf meine für die weitere Tätigkeit anfallende Vergütung an.

Verwaltungsverfahren

1.000 € Pauschalvergütung zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer

Für die Tätigkeit in einem sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren (z.B. das Stellen eines Antrags auf Erwerbsminderungsrente) vereinbare ich in der Regel eine Pauschalvergütung von 1.000 €. Hinzu treten Auslagen wie z.B. Post- und Telekommunikationskosten, Reisekosten usw., die nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG abgerechnet werden, sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.

Widerspruch

1.000 € Pauschalvergütung zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer

Für die Tätigkeit in einem sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren vereinbare ich in der Regel eine Pauschalvergütung von 1.000 €. Hinzu treten Auslagen wie z.B. Post- und Telekommunikationskosten, Reisekosten usw., die nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG abgerechnet werden, sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.

Klage

1.600 € Pauschalvergütung zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer

Für die Tätigkeit in einem sozialrechtlichen Klageverfahren vereinbare ich in der Regel eine Pauschalvergütung von 1.600 €, wobei vereinbart wird, dass Sie mir jedenfalls die gesetzliche Vergütung zu leisten haben, sobald die gesetzliche Vergütung nach RVG höher liegt. Die Pauschalvergütung beinhaltet bereits die Teilnahme an einem Gerichtstermin, reduziert sich allerdings auch nicht, wenn ein Gerichtstermin nicht stattfinden sollte. Hinzu treten Auslagen wie z.B. Post- und Telekommunikationskosten, Reisekosten usw., die nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG abgerechnet werden, sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.

Berufung

2.500 € Pauschalvergütung zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer

Für die Tätigkeit in einem sozialrechtlichen Berufungsverfahren vereinbare ich in der Regel eine Pauschalvergütung von 2.500 €, wobei vereinbart wird, dass Sie mir jedenfalls die gesetzliche Vergütung zu leisten haben, sobald die gesetzliche Vergütung nach RVG höher liegt. Die Pauschalvergütung beinhaltet bereits die Teilnahme an einem Gerichtstermin, reduziert sich allerdings auch nicht, wenn ein Gerichtstermin nicht stattfinden sollte. Hinzu treten Auslagen wie z.B. Post- und Telekommunikationskosten, Reisekosten usw., die nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG abgerechnet werden, sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.

Vorschuss

Für meine Tätigkeit ist in der Regel die Erbringung eines Vorschusses in Höhe der vereinbarten Pauschalvergütung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer erforderlich.

Ratenzahlung

Ratenzahlungsvereinbarungen können nur in Ausnahmefällen geschlossen werden. Ob eine Ratenzahlungsvereinbarung möglich ist, entscheide ich nach den Umständen des Einzelfalls. Ratenzahlungsvereinbarungen mit monatlichen Raten unter 500 € kommen regelmäßig nicht in Betracht.